Vorträge | Sonstiges:aufgrund der Beschlussfassung der Bundesregierung zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie informieren wir Sie hiermit zur aktuellen Situation. Die Beschlussfassung vom 28. Oktober 2020 können Sie auf der Homepage www.bundesregierung.de Nach wie vor besteht keine Einschränkung der Heilpraktikerleistungen, die medizinisch notwendige Heilbehandlungen darstellen. Unter TOP 8 der o. g. Beschlussfassung ist zu lesen: Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.“
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